Die Einspeisevergütung für Solarstrom in Deutschland wird im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt.

Das EEG sieht vor, dass Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien, wie zum Beispiel Photovoltaikanlagen, für den in das öffentliche Stromnetz eingespeisten Strom eine Vergütung erhalten.

Die Einspeisevergütung ist eine feste Vergütung in Cent pro Kilowattstunde (kWh). Sie wird für einen Zeitraum von 20 Jahren gezahlt. Die Höhe der Einspeisevergütung hängt dabei von der Leistung der Anlage und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme ab.

Die Einspeisevergütung wird in zwei Kategorien unterteilt:

  • Volleinspeisung: Der gesamte erzeugte Strom wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist.
  • Eigenverbrauch: Ein Teil des erzeugten Stroms wird selbst verbraucht, der restliche Strom wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist.

Für Anlagen zur Volleinspeisung gilt folgende Einspeisevergütung:

Leistung der Anlage (kWp) Inbetriebnahme ab Einspeisevergütung (Cent/kWh)
Bis 10 01.02.2024 12,9
10-40 01.02.2024 10,8
40-100 01.02.2024 5,74

Für Anlagen zur Eigenversorgung gilt folgende Einspeisevergütung:

Leistung der Anlage (kWp) Inbetriebnahme ab Einspeisevergütung (Cent/kWh)
Bis 10 01.02.2024 8,1
10-40 01.02.2024 7,1
40-100 01.02.2024 5,74
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Ehemaliger Installateur für Heizungssysteme. Seit 2013 mit Haus und Solaranlage auf dem Dach. Seit 2022 auch mit Wallbox, Elektroauto und Sonnenenergie unterwegs.

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