Das ERP - Umwelt- und Energiesparprogramm

Die KfW, die Kreditanstalt für Wiederaufbau, bietet viele verschiedene Programme an, um die Investition in erneuerbare Energien und andere Umweltschutzmaßnahmen zu fördern, so auch die Investition in Solaranlagen zur Stromgewinnung oder zur Warmwasserbereitung. Darunter fällt natürlich auch das ERP Umwelt- und Energiesparprogramm, welches mit anderen Fördermitteln durchaus kombiniert werden kann.

Förderung für Unternehmen
Das ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm richtet sich dabei vorrangig an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die ihren Sitz sowohl im In-, als auch im Ausland haben können. Wichtig ist, dass sich die Unternehmen zum Großteil in privatem Besitz finden. Weiterhin können freiberuflich tätige Personen gefördert werden und für die KMU, die kleinen und mittleren Unternehmen, gelten oft erhöhte Fördersätze.

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35 bis 75 Prozent Förderung sind möglich
Werden Maßnahmen zur Nutzung regenerativer Energiequellen eingeleitet, so sind deren maßgebliche Investitionskosten bis zu 35 Prozent förderungsfähig, bei anderen Umweltschutzmaßnahmen können sogar bis zu 50 Prozent der förderungsfähigen Kosten gefördert werden. Für die kleinen und mittleren Unternehmen gelten sogar Sätze von 50 bzw. 75 Prozent, die gefördert werden können. Der Höchstbetrag in den neuen Bundesländern und in Berlin beträgt dabei eine Million Euro, in den alten Bundesländern ist dieser begrenzt auf 500.000 Euro. In Einzelfällen können diese Höchstbeträge auch überschritten werden, wobei der maximale Finanzierungsanteil beachtet werden muss. Eine Überschreitung ist ebenfalls nur dann möglich, wenn das Vorhaben eine ganz besondere umweltpolitische Relevanz aufweist.

Darlehen bis zu 5 Jahre tilgungsfrei
Die Darlehen werden für maximal 10 bzw. 15 Jahre in den alten bzw. neuen Ländern gewährt. Dabei werden die Zinssätze für die ersten zehn Jahre festgelegt, danach erfolgt eine neue Gewährung zum dann aktuell gültigen Zinssatz. In den alten Ländern können bis zu zwei Jahre tilgungsfrei gewährt werden. In den alten Bundesländern können bis zu fünf tilgungsfreie Anlaufjahre ermöglicht werden. Da das Darlehen mit anderen Mitteln kombiniert werden kann, muss man den Restbetrag nicht vollständig selbst finanzieren, sondern kann ebenfalls nach weiteren Fördermöglichkeiten Ausschau halten, sodass eine insgesamt recht günstige Finanzierung gewährt werden kann.

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