Die KfW-Förderung für ökologisches Bauen

Die KfW vergibt die unterschiedlichsten Fördermittel, wenn es darum geht, Energie zu sparen. So findet man hier auch das Programm Ökologisch Bauen, welches insbesondere beim Bau sehr energiesparender Gebäude eingesetzt wird. Energiesparhäuser, wie das Passivhaus, oder Häuser, die mit einem Primärenergiebedarf nur 40 bzw. 60 kWh pro Quadratmeter auskommen, werden hier gefördert. Ebenfalls kann der Einbau neuer Heizungen gefördert werden, sofern dieser dazu führt, erneuerbare Energien zu nutzen.

Wer profitiert hier von der Förderung?
Die Anträge selbst können sowohl von Eigenheimbesitzern, also Privatpersonen, gestellt werden, als auch von Wohnungsunternehmen oder -genossenschaften, von Städten, Gemeinden und Kreisen. Weiterhin sind Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts förderfähig, wobei die Förderung selbst sowohl für selbst genutztes Wohneigentum, als auch für vermietete Gebäude gewährt werden kann.

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Fördergrenzen
Seit dem 01.01.2005 ist das Programm Ökologisch Bauen als Ersatz für das bisherige Maßnahmenpaket sechs des Gebäudesanierungsprogramms der KfW in Kraft getreten. Der Vorteil ist, dass die Förderungen beim Programm Ökologisch Bauen höher sind, so werden in der Regel bis zu 50.000 Euro für das Energiesparhaus 40 bzw. 60 gewährt. Bisher waren es bei letzterem nur 30.000 Euro Fördersumme, bei der Heizungstechnik zur Nutzung erneuerbarer Energien nur 10.000 Euro.

Förderung bezogen auf die Baukosten
Die Antragstellung für Mittel aus dem Programm Ökologisch Bauen erfolgt in der Regel über die Hausbank, die Kreditzusage wird normalerweise binnen weniger Tage erfolgen. Dabei ist zu beachten, dass die Antragstellung in jedem Fall wieder vor der Baumaßnahme stattfinden muss, da eine nachträgliche Förderung nicht möglich ist. Die Förderung kann auf bis zu 100 Prozent, maximal jedoch 50.000 Euro für die Energiesparhäuser und Passivhäuser erfolgen.

Die 50.000 Euro als Höchstbetrag gelten dabei je Wohneinheit. Gleiches gilt beim Einbau neuer Heizungstechnik, mit Hilfe derer man erneuerbare Energien nutzen kann. In Frage kommen hier die Kraft-Wärme-Kopplung, aber auch die Nah-/Fernwärme. Bei den Häusern, die gefördert werden, bezieht sich das förderfähige Investitionsvolumen ausschließlich auf die Baukosten, ohne das Grundstück.

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