Das KfW-Umweltprogramm

Viele öffentliche Mittel und zinsgünstige Darlehen werden für besondere Maßnahmen zum Umweltschutz oder der Investition in erneuerbare Energien bereitgestellt. So auch Mittel aus dem KfW-Umweltprogramm. Diese dienen der langfristigen Finanzierung spezieller Umweltschutzmaßnahmen mit einem besonders günstigen Zinssatz. Die Zinssätze können dabei bis zu 20 Jahren festgelegt werden, sodass eine besonders sichere Kalkulation möglich ist. Als Grundlage für die Finanzierung ist das ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm anzusehen, sodass das KfW-Umweltprogramm nur zur Ergänzung der gesamten Finanzierung dient.

Wer ist förderfähig?
Die Mittel aus dem KfW-Umweltprogramm können von in- und ausländischen Unternehmen gleichermaßen beantragt werden, sofern diese denn der gewerblichen Wirtschaft angehören. Aber auch Freiberufler und Unternehmen, an denen die öffentliche Hand bzw. die Kirche beteiligt ist, erhalten Mittel aus diesem Programm.

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Förderung für Umwelt verbessernde Maßnahmen
Finanziert werden können sämtliche Maßnahmen in Deutschland, die dazu beitragen, die gesamte Situation der Umwelt zu verbessern. Weiterhin können Maßnahmen, die der Energieeinsparung dienen oder zum Einsatz von regenerativen Energiequellen gefördert werden. Photovoltaik-Anlagen können für gewerbliche Antragsteller nur noch über die Programme ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm, sowie das KfW-Umweltprogramm gefördert werden. Bei beiden Programmen entfällt heute der Mindestbetrag von 50.000 Euro. Auch bei Investitionen die die Umweltsituation im Ausland verbessern, können Mittel aus dem KfW-Umweltprogramm in Anspruch genommen werden. Die Konditionen sind die gleichen wie in Deutschland.

Variable Laufzeiten für Darlehen
Bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten können hierbei finanziert werden, maximal jedoch 10 Millionen Euro. Die Laufzeiten können unterschiedlich gewählt werden, so werden Maschinen, Anlagen und Einrichtungen beispielsweise mit bis zu 10-jähriger Laufzeit finanziert, wobei die ersten zwei Anlaufjahre tilgungsfrei bleiben. Bei Maschinen und Anlagen, deren Lebensdauer mehr als zehn Jahre beträgt, kann das Darlehen über 20 Jahre aufgenommen werden, wobei bis zu drei tilgungsfreie Jahre gewährt werden. Ebenfalls findet man endfällige Darlehen mit Laufzeiten von 12 bzw. 20 Jahren. Bei diesen wird die Tilgung zum Ablauf der Laufzeit vorgenommen, bei allen anderen Darlehen werden Raten in Abständen von sechs Monaten gezahlt, nachdem die tilgungsfreien Anlaufjahre vorüber sind.

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