Solarförderung – Programme in Bayern

Nicht nur vom Bund selbst erhält man verschiedene Förderungen, wenn man sich für die Investition in eine Solaranlage entscheidet. Nein, auch die einzelnen Bundesländer können hier unterschiedliche Mittel zur Verfügung stellen. Bayern etwa hat eigenen Programme zur rationellen Energiegewinnung und Verwendung.

Programm für rationelle Energiegewinnung und Verwendung
Mit dem bayerischen Programm für rationelle Energiegewinnung und Verwendung kann man zum Beispiel diverse Fördermittel erhalten. In Form eines Demonstrationsvorhabens kann die Einführung und Anwendung neuer Energietechnologien mit Hilfe von diversen Zuschüssen gefördert werden. Diese werden als Projektförderung vergeben. Die zuwendungsfähigen Kosten werden zugrunde gelegt und von ihnen können bis zu 30 Prozent als Zuschüsse gezahlt werden. Einige Ausnahmefälle haben bisher sogar 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bezuschusst bekommen. Vorrangig sollen hier gewerbliche Unternehmen, Angehörige der freien Berufe und Kommunen, aber auch Zweckverbände und juristische Personen des öffentlichen Rechts angesprochen werden. Ausgenommen von der Förderung sind der Staat selbst, sowie die Träger kirchlicher Einrichtungen.

Modernisierungsprogramme
Mit Hilfe des bayerischen Modernisierungsprogramms können ebenfalls Förderungen beantragt werden. Dabei werden bis zu 50 Prozent der vergleichbaren Neubaukosten bei Modernisierungen und Erneuerungen gefördert. Die Förderung selbst erfolgt nicht durch Zuschüsse, sondern durch zinsgünstige Darlehen, die über die Bayerische Landesbodenkreditanstalt vergeben werden. Dabei müssen bei sämtlichen Maßnahmen, für die eine Förderung beantragt wird, die Anforderungen erfüllt werden, die durch die Energieeinsparverordnung gestellt werden. Es werden allerdings nur Maßnahmen gefördert, bei denen im Durchschnitt pro Wohnung eines Gebäudes mehr als 5.000 Euro Kosten anfallen.

Zusätzlich muss das Gebäude über mehr als drei Wohneinheiten verfügen und am 31.12. des Jahres der Antragstellung mindestens 25 Jahre alt sein. Das Darlehen wird sowohl an natürliche Personen, als auch an juristische Personen des privaten Rechts vergeben, sofern diese Eigentümer des Gebäudes oder auf sonstige Art für dieses verfügungsberechtigt sind. Gemeinden, die Wohnungen einer ehemals militärisch genutzten Liegenschaft verwalten, können die Darlehen ebenfalls erhalten, sofern sie diese entsprechend modernisieren. Die Darlehen selbst werden dabei von den Regierungen, der Stadt München, ebenso von Augsburg und Nürnberg bewilligt.