Solarförderung – Programme in Berlin und Brandenburg
Für die Investition in eine Solaranlage kann man vom Staat einige Förderungen erhalten, aber auch einzelne Bundesländer, wie etwa Berlin und Brandenburg haben Förderprogramm für umweltfreundliche Energiegewinnung.
Förderung bei Umrüsten aus Gas-Solarthermie
In Berlin beispielsweise vergibt die Berliner GASAG eine Förderung, wenn eine thermische Solaranlage gekauft wird. Diese wird bezuschusst, wenn sie bei der Heizungsumstellung und dem damit verbundenen Energieträgerwechsel auf Erdgas installiert wird. Sollte also eine thermische Solaranlage zur Unterstützung einer Heizung, die auf Erdgas basiert, installiert werden, so können die Berliner mit einem Zuschuss zur Investition rechnen. Dieser beträgt 125 Euro je Quadratmeter Nettokollektorfläche, sofern Flachkollektoren verwendet werden. Wenn hingegen Vakuumkollektoren oder Röhrenkollektoren zum Einsatz kommen, erhält man 150 Euro je Quadratmeter Kollektorfläche.
Förderung von Unternehmen in Brandenburg
In Brandenburg hingegen gilt das REN Programm. Auch hier werden die thermischen Solaranlagen seit dem 05.05.2004 gefördert. Bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben können dabei als Zuschuss gewährt werden. Die Höchstgrenze der Förderungen in Brandenburg beträgt dabei zwei Millionen Euro, ist allerdings immer abhängig von der jeweils beantragten Maßnahme. Das Programm selbst richtet sich jedoch nicht an Privatpersonen, sondern vielmehr an juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, sowie an die KMU, die kleinen bis mittleren Unternehmen, die gewerblich tätig sind.
Der Bund selbst kann hierüber nicht fördern. Weiterhin fallen keine Förderungen für die Installation von Anlagen an, deren Kosten den Betrag von 2.500 Euro nicht überschreiten. Wenn man die Zuschüsse beantragt, sollten gleichzeitig auch sämtliche Genehmigungen vorliegen, die für die Errichtung und Betreibung der Anlage nötig sind. Weitere Verträge sollten ebenfalls bereits vorliegen, zumindest aber beantragt sein. Der Investor selbst muss mindestens 25 Prozent der förderfähigen Investitionssumme selbst tragen, andernfalls kommt eine Förderung auch hier nicht in Betracht. Die Richtlinie Brandenburgs galt jedoch nur bis zum 31.12.2006.
Man sieht also, dass sich die Beantragung öffentlicher Fördermittel für die Investition in Photovoltaik oder Solarthermie durchaus auch für Unternehmen lohnen kann.
