Solarförderung – Programme in Hamburg

Neben den staatlichen Förderungen des Bundes erhält man auch von den Ländern einige Förderungen, wenn man sich zum Kauf von Anlagen für erneuerbare Energien entscheidet. Davon lässt sich auch der Stadtstaat Hamburg nicht ausnehmen.

Förderung im Rahmen des Klimaschutzprogramms
Im Rahmen des Klimaschutzprogramms Solarthermie beispielsweise werden die thermischen Solaranlagen in Hamburg gefördert. Die Mittel stammen aus der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt. Je nach Anlage können hier Fördermittel von bis zu 160 Euro je Quadratmeter beim Einsatz von Flachkollektoren und 180 Euro beim Einsatz von Vakuumröhrenkollektoren gewährt werden. Die Förderungen selbst werden an die installierenden Betriebe gewährt, sodass diese ihre thermischen Solaranlagen besonders preiswert anbieten können. Sollten Solaranlagen gebaut werden, die mehr als 30 Quadratmeter Absorberfläche aufweisen, können zusätzlich 90 Euro je Quadratmeter gezahlt werden, sofern der installierende Betrieb einen Ertrag von mindestens 400 kWh je Quadratmeter garantieren kann.

Förderung durch die Hamburger Innung
Generell finden sich auch Pauschalangebote der Hamburger Fachfirmen, aus denen beim Neubau einer Anlage Kosten in Höhe von 4.000 Euro hervorgehen, bei bestehenden Gebäuden Kosten von 4.600 Euro entstehen. Diese Förderungen müssen durch die Hamburger Innung Sanitär Heizung Klempner gewährt werden. Weiterhin kann auch hier eine zusätzliche Förderung von 90 Euro je Quadratmeter gewährt werden, wenn die Anlagen mehr als 30 Quadratmeter groß sind und die Anbieter die 400 kWh je Quadratmeter garantieren können. Sollte dieser Mindestertrag nicht zustande kommen, muss der installierende Betrieb einen finanziellen Ausgleich an den Betreiber der Anlage zahlen.

Förderung auch von Holzpellet-Heizanlagen
Weiterhin findet man in Hamburg das Klimaschutzprogramm „Bioenergie“. Hier werden Holzpellet-Heizanlagen gefördert, ebenso Biomasse-Verbrennungsanlagen und Pflanzenöl-BHKW Anlagen. Die Förderung ist seit dem 01.04.2006 möglich und beträgt 90 Euro je Kilowatt bei Holzpellet-Heizanlagen bzw. 150 Euro je Kilowatt bei Pflanzenöl-BHKW. Andere Anlagen werden je nach Einzelfall überprüft und die Förderung wird in einer Einzelfallentscheidung festgesetzt. Bei diesen Förderungen werden die Mittel ebenfalls an die Handwerksbetriebe gewährt, sodass sie entsprechend geringere Kosten für die Installation der einzelnen Anlagen anbieten können.