Solarförderung – Programme in Nordrhein-Westfalen

Auch in Nordrhein-Westfalen gibt es eigene Förderprogramme für alternative Energien, die einem bei der Investition in eine eigene Solaranlage unterstützen können.

Verschieden Programme in NRW
So gibt es beispielsweise in NRW verschiedene Programme, mit denen die solare Energie- oder Wärmegewinnung gefördert werden können. In der Richtlinie über das Programm für rationelle Energieverwendung, regenerative Energieverwendung und Energiesparen werden zum Beispiel Förderungen für thermische Solaranlagen vergeben. Diese gelten für alle Solaranlagen, die der Brauchwassererwärmung dienen und in Passiv-Häusern oder Solarsiedlungen und Gewerbebetrieben angebracht werden.

Förderung für Multiplikatoranlagen
Dabei richtet sich die Förderung vor allen Dingen an Betreiber von Multiplikatoranlagen, wie sie auf Schulen, Kindergärten oder wissenschaftlichen Einrichtungen zu finden sind. Je Quadratmeter installierter Kollektorfläche werden hier 200 Euro Förderung gewährt. Bei den Solaranlagen auf Passivhäusern, Gewerbebetrieben und in Solarsiedlungen, ebenso für Solaranlagen in Gebäuden mit drei und mehr Wohneinheiten werden sogar 300 Euro je Quadratmeter installierter Kollektorfläche gewährt. Die Solaranlagen müssen zudem eine Kollektorfläche von mindestens 10 Quadratmetern bei Flachkollektoren und sechs Quadratmetern bei Vakuumröhrenkollektoren aufweisen, um die Förderung zu erhalten. Zusätzlich muss ein Mindestertrag von 525 kWh pro Quadratmeter nachgewiesen werden.

Förderung von Passivhäusern
Bei den Passivhäusern erhält man einen Zuschuss von 3.500 Euro, sofern es sich um ein Einfamilienhaus handelt. Bei Mehrfamilienhäusern werden pro Wohnung bis zu 2.200 Euro gewährt. Bei den 3-Liter-Häusern hingegen gibt es nur 2.800 Euro für Einfamilienhäuser und Reihenhäuser, bzw. 1.800 Euro je Wohneinheit.

Weiterhin ist zu beachten, dass die Förderung nur für fabrikneue und zertifizierte Anlagen gewährt wird. Zusätzlich muss die Förderung vor Baubeginn beantragt werden, da andernfalls keine Förderung mehr möglich ist. Für gewerbliche Wärmerückgewinnungsanlage, Mess-, Regel- und Speichersätze gilt ein Fördersatz von 15 Prozent. Bei zentralen Wohnungslüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung können bis zu 25 Prozent gefördert werden, mindestens muss die Investition jedoch 500 Euro betragen.